Prämiensparverträge neu berechnen und Nachzahlungen geltend machen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 06.10.2021 – XI ZR 234/20 – die meisten bis dahin offenen Rechtsfragen zugunsten der Prämiensparer entschieden. Danach steht fest, dass alle betroffenen Sparer die Möglichkeit haben, langfristige Sparverträge neu zu berechnen und Zinsen nachzufordern. Dies gilt praktisch für alle üblicherweise vor dem Jahr 2004 abgeschlossenen Sparverträge, welche

Sparkasse Günzburg-Krumbach kündigt Sparverträge – Zinsen können nachgefordert werden

Mitte Mai 2020 hat die Sparkasse Günzburg-Krumbach sich entschlossen, rund 2500 seit vielen Jahren bestehende Prämiensparverträge zu kündigen. Die Sparkasse beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.05.2019 – Aktenzeichen XI ZR 345/18), wonach Sparkassen berechtigt sind, Sparverträge zu kündigen, sobald die höchste Prämienstufe erreicht ist. Für betroffene Sparer bedeutet dies, dass

BGH: EuGH-Entscheidung zur Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen hilft Darlehensnehmern nicht

Nachdem die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 26.03.2020 in der Rechtssache C-66/19 ) große Hoffnungen auf eine neue Chance für den Widerrufsjoker geweckt hatte, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Entscheidung des obersten rechtsprechenden Organs der Europäischen Union auf die Rechtslage in Deutschland keinen Einfluss hat. Der EuGH hatte mit überzeugenden Argumenten entschieden,

EuGH – Widerrufsinformationen in Darlehensverträgen von Juni 2010 bis März 2016 europarechtswidrig

Mit Urteil vom 26.03.2020 in der Rechtssache C-66/19 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die von Banken und Sparkassen im Zeitraum von Juni 2010 bis März 2016 verwendeten Widerrufsinformationen den Vorgaben des Rechts der Europäischen Union nicht entsprechen. Dabei geht es um folgende Widerrufsbelehrung, die in Darlehensverträgen im genannten Zeitraum enthalten war:   “Widerrufsrecht

Sparkassen müssen Zinsen auf Sparverträge nachzahlen

In den 1990er und 2000er Jahren haben die Sparkassen in Deutschland verschiedene Arten von Sparverträgen mit attraktiver Verzinsung und zusätzlichen Prämien angeboten. Allerdings enthielten diese Verträge Klauseln zur Zinsanpassung, wonach die Sparkassen die Zinssätze für die Zukunft willkürlich verändern konnten. Dass solche Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind, welche nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen,

Immobiliendarlehensverträge der Sparda-Bank Hessen können widerrufen werden

Darlehensverträge, die im Zeitraum vom 01.09.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, konnten nur bis zum 21.06.2016 widerrufen werden, sofern die im Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2016 geschlossen wurden, können gegebenenfalls heute noch widerrufen werden. Beispielhaft dafür ist das nachfolgende Urteil des OLG Frankfurt vom 22.08.2018 – 3 U 145/17. Das

Anstehende EuGH-Entscheidung – Steht die größte Widerrufswelle bei Immobiliendarlehen noch bevor?

Das Landgericht Saarbrücken hält die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen für europarechtswidrig. Mit Aussetzungsbeschluss vom 17.01.2019 – Aktenzeichen 1 O 164/18 – hat das Landgericht Saarbrücken daher den Europäischen Gerichtshof angerufen, der nun darüber entscheiden wird (Aktenzeichen C-66/19), ob die von Kreditinstituten verwendeten Widerrufsinformation (Widerrufsbelehrung) auch unter Berücksichtigung

Widerruf von Darlehensverträgen – Die nächste Runde für Verträge ab dem Jahr 2010

Mit dem wegweisenden Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 21.09.2018 – 2 O 21/18 – wurde erkannt, dass eine fehlerhafte Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen gleichzeitig zur Unwirksamkeit der Widerrufsinformation für Darlehensverträge führt. Betroffen sind praktisch alle Verträge von Banken und Sparkassen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde stets folgende Klausel verwendet: Der

Widerruf von Kfz-Finanzierungen – was ist möglich?

Interessenlage Der Dieselskandal und die Einführung von Dieselfahrverboten haben zu großem Ärger bei Erwerbern von Dieselfahrzeugen geführt. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass Autohersteller nicht nur im Zusammenhang mit der Einhaltung von Abgasnormen manipuliert haben. Auch die von den Autobanken verwendeten Darlehensverträge weisen erhebliche Mängel auf. Dank strenger Verbraucherschutzvorschriften verhilft dies den Käufern nun in vielen

TREWIUS-Dossier: So können Immobilieneigentümer und Bankkunden ihre Rechte durchsetzen.

(Eislingen, 4. Mai 2016) Nur noch bis 21. Juni 2016 können Kreditnehmer bei Immobilien-Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, den “Widerrufsjoker” ziehen. Dies gilt auch für Baukredite, die bereits größtenteils oder vollständig zurückgezahlt wurden. Bei noch laufenden Darlehen können durch eine günstige Anschlussfinanzierung teils fünfstellige Eurobeträge gespart werden. Im Folgenden ein Leitfaden der Rechtsanwaltskanzlei TREWIUS in
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