Widerruf von Kfz-Finanzierungen – was ist möglich?

Interessenlage

Der Dieselskandal und die Einführung von Dieselfahrverboten haben zu großem Ärger bei Erwerbern von Dieselfahrzeugen geführt. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass Autohersteller nicht nur im Zusammenhang mit der Einhaltung von Abgasnormen manipuliert haben. Auch die von den Autobanken verwendeten Darlehensverträge weisen erhebliche Mängel auf. Dank strenger Verbraucherschutzvorschriften verhilft dies den Käufern nun in vielen Fällen zu einem zeitlich unbegrenzten Widerrufsrecht. Dadurch kann man sich kostengünstig von dem Fahrzeug trennen, unabhängig davon, ob technische Mängel nachgewiesen werden können. Unserer Erfahrung nach bietet die Durchsetzung eines Widerrufsrechts zumeist bessere Erfolgsaussichten, als die Geltendmachung technischer Mängel im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen. Allerdings ignorieren die Autobanken generell die zugunsten der Autokäufer bestehende Rechtslage und weigern sich, eine Rückabwicklung vorzunehmen, solange die Ansprüche nicht von einem Rechtsanwalt geltend gemacht werden.

In welchen Fällen kann man widerrufen?

Darlehensverträge und Leasingverträge zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs beinhalten ein Widerrufsrecht zugunsten von Verbrauchern. Die zweiwöchige Widerrufsfrist wird nur in Gang gesetzt, wenn seitens des Darlehensgebers umfangreiche Informationspflichten vollständig und richtig erfüllt wurden. Andernfalls besteht ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Nach den bisherigen Erfahrungen finden sich in den Verträgen fast aller in Deutschland verwendeter Darlehensverträge Fehler, welche dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Es lohnt sich also, bestehende Verträge überprüfen zu lassen. Bislang wurden beispielsweise folgende Fehler festgestellt.

Betrifft VW, Audi, Skoda: LG Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018 Az. 2 O 259/18

Die Widerrufsinformation enthielt folgenden Text:

“Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des Fahrzeugkaufvertrages überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.”

Gleichzeitig enthielten die Darlehensbedingungen folgende widersprüchliche Klausel:

“Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z. B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines PKW) zu ersetzen. Diese Verpflichtung kann dadurch vermieden werden, dass die Zulassung des Fahrzeuges erst erfolgt, wenn der Darlehensnehmer sich entschlossen hat, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.”

Betrifft: Mercedes-Benz: LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018 Az. 25 O 73/18

Die Widerrufsinformation enthielt folgende fehlerhafte Angabe hinsichtlich des Tageszinses:

“Sie haben innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. [..] Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen.[…]”

Betrifft: u.a. VW, Audi, Skoda: z.B. LG München I, Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17

Es fehlte die Information darüber, dass dem Darlehensnehmer nicht nur ein ordentliches Kündigungsrecht sondern auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Außerdem fehlte die Information, dass die Kündigung gemäß Â§ 492 Abs. 5 BGB gegenüber dem Darlehensnehmer auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen muss.

Betrifft: u.a. VW, Audi, Skoda: LG Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16

Es fehlte die Angabe eine konkrete Methode zur Berechnung einer anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung.

Weitere typische Fehler bestehen darin, dass Formulare der Autobank durch den Autoverkäufer unvollständig ausgefüllt werden oder dem Darlehensnehmer keine Ausfertigung oder Abschrift des Darlehensvertrags oder des Darlehensantrags zur Verfügung gestellt wird oder Teile der Vertragsunterlagen schlecht lesbar sind. Beispielsweise müssen auch Name und Anschrift des Darlehensvermittlers angegeben werden.

Welche Rechtsfolgen hat der Widerruf?

Ein Autokaufvertrag und der hierzu mit der (Auto-)Bank abgeschlossene Finanzierungsvertrag gelten in der Regel als so genannte verbundene Verträge. Dies hat zur Folge, dass gemäß Â§ 358 Abs. 2 BGB der Widerruf des Darlehens gleichzeitig dazu führt, dass der verbundene Kaufvertrag rückabzuwickelnden ist. Die Rückabwicklung erfolgt allerdings ausschließlich mit der Bank. Der Verkäufer ist dabei nicht involviert. Der Darlehensnehmer erhält von der Bank sämtliche geleisteten Zahlungen zurück. Hierzu gehören Zins- und Tilgungsleistungen sowie Anzahlungen und sonstige Leistungen. Bei Verträgen bis zum 13.06.2014 erhält der Darlehensnehmer zusätzlich noch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus den geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen. Im Gegenzug gibt der Darlehensnehmer das Fahrzeug an die Bank ab. Umstritten ist derzeit noch, ob und in welcher Höhe die Bank Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs verlangen kann.

Thema Rechtsschutzversicherung

Die gute Nachricht ist, dass sämtliche entstehenden Kosten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung getragen werden. Auch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub enthält häufig eine entsprechende Rechtschutzversicherung. Wenn noch keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann vorsorglich vor der Erklärung des Darlehenswiderrufs noch eine solche abgeschlossen werden.

Kostenlose Vorprüfung

Wer seinen Kfz-Erwerb gerne rückabwickeln möchte kann die Erfolgsaussichten kostenlos prüfen lassen. Wenn Sie uns Ihre Unterlagen mit diesem Fragenbogen zuschicken, sagen wir Ihnen, ob ein Widerruf möglich ist.

Theme BCF By aThemeArt - Proudly powered by WordPress .
top