Thema: Kosten

Von dem Sprichwort „über Geld spricht man nicht“, halten wir nichts. Die Frage, welche Kosten durch die anwaltliche Beauftragung entstehen und welche weiteren Kosten im Verlauf eines Rechtsstreits entstehen können, müssen von Anfang an bedacht werden. Dem Mandanten ist nicht geholfen, wenn er zwar einen Rechtsstreit gewinnt, aber die Kosten höher sind als der Gewinn. Kostentransparenz von Anfang an ist daher einer unserer Grundsätze. In jedem Fall informieren wir Sie individuell über die entstehenden Kosten, bevor Sie über die Einleitung weiterer Schritte entscheiden. Nachfolgend möchten wir einige allgemeine Dinge zum Thema Kosten erklären.

Die anwaltliche Tätigkeit lässt sich in drei Stadien einteilen.

  1. Beratung
  2. Außergerichtliche Vertretung
  3. Gerichtliche Vertretung

Die Kosten fallen für jedes Stadium gesondert an.

Ganz am Anfang steht die anwaltliche Prüfung des Falls und die Beratung über die Rechtslage und das mögliche weitere Vorgehen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Höhe des Anwaltshonorars in diesem Bereich nur unzureichend, sodass in der Regel eine Honorarvereinbarung getroffen werden sollte, sofern eine weitergehende Beratung über die kostenlose Ersteinschätzung hinaus erforderlich ist.

In dem Bereich der außergerichtlichen Vertretung geht es darum, dass der Anwalt Korrespondenz mit der Gegenseite und eventuell Vergleichsverhandlungen führt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Höhe der anfallenden Kosten in Abhängigkeit zum sogenannten Gegenstandswert. Sofern der Gegenstandswert bekannt ist, können die Kosten daher berechnet werden. Wenn zum Beispiel eine Forderung in Höhe eines bestimmten Betrages geltend gemacht wird, richtet sich der Gegenstandswert nach der Höhe dieses Betrages. Alternativ zur Kostenberechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle besteht im außergerichtlichen Bereich auch die Möglichkeit eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Im Bereich der gerichtlichen Vertretung befinden wir uns, sobald ein gerichtliches Verfahren stattfindet. Bevor man aktiv eine gerichtliche Klage erhebt, sollte man sich Gedanken über das so genannte Prozesskostenrisiko machen. Sofern die Kosten nicht beispielsweise von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, besteht das Risiko, am Ende die gesamten Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreits selbst tragen zu müssen, wenn man den Prozess verliert. Dabei ist wichtig zu wissen, dass sich die Kosten des Rechtsstreits aus drei Teilen zusammensetzen.

  1. Eigene Anwaltskosten
  2. Gegnerische Anwaltskosten
  3. Gerichtskosten

Im Bereich des gerichtlichen Verfahrens kommt eine Vergütungsvereinbarung über die eigenen Anwaltskosten in der Regel nicht in Betracht, da das Gesetz es verbietet, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, welche geringere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren vorsieht. Die Berechnung der Kosten erfolgt daher insgesamt in Abhängigkeit von dem sogenannten Streitwert – der grundsätzlich dem außergerichtlichen Gegenstandswert entspricht – nach der gesetzlichen Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gerichtskosten berechnen sich ebenfalls nach der gesetzlichen Gerichtskostentabelle in Abhängigkeit zum Streitwert. Hinzu kommen können je nach Verlauf des Verfahrens besondere Kosten, beispielsweise für Zeugen und Sachverständige.

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