Anwaltshaftung

Allzu häufig kommt uns zu Ohren, dass Mandanten unzufrieden mit zuvor beauftragten Rechtsanwälten sind. Die Gründe sind vielfältig und bei weitem nicht in jedem Fall ist dem betreffenden Kollegen ein Vorwurf zu machen. Dennoch besteht in vielen Fällen Anlass zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Rechtsanwälten. Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anwalt seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, bieten wir Ihnen gerne eine Überprüfung (Zweitmeinung) im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung an. Dabei beschäftigen wir uns unter anderem mit folgenden Fragen:

Rechtsanwalt
  • Warum wurde ein Rechtsstreit verloren?
  • Verspricht ein Rechtsmittel gegen ein bereits ergangenes Urteil Aussicht auf Erfolg (Berufung)?
  • Hat der Anwalt im Vorfeld seine Aufklärung- und Beratungspflichten erfüllt?
  • Hat der Anwalt einen Prozess nach den Regeln der Kunst geführt?
  • Was kann man unternehmen, wenn der beauftragte Anwalt die Angelegenheit verzögert und untätig bleibt?
  • Ist der Widerruf eines bereits abgeschlossenen Anwaltsvertrag noch möglich?
  • Ist die Gebührenabrechnung des Anwalts korrekt?

Gebührenrecht

Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem Gerichtskostengesetz. Zu beiden Gesetzen gehören jeweils umfangreiche Verzeichnisse mit einzelnen Gebührentatbeständen. Für denjenigen, der zum ersten Mal damit zu tun hat, ist dieser Gebührendschungel völlig undurchdringlich. Leider kommt es häufig vor, dass Betroffene Rechnungen erhalten, die überraschend hoch ausfallen. Selbst kann man nicht nachprüfen, ob eine Abrechnung korrekt ist. Wir helfen gerne bei allen gebührenrechtlichen Themen, wie zum Beispiel:

  • Anwaltsrechnungen
  • gerichtliche Kostenfestsetzung
  • Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite
  • individuelle Gebührenvereinbarungen

Für Ihre Fragen und Probleme stehen wir gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

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