Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem Gerichtskostengesetz. Zu beiden Gesetzen gehören jeweils umfangreiche Verzeichnisse mit einzelnen Gebührentatbeständen. Für denjenigen, der zum ersten Mal damit zu tun hat, ist dieser Gebührendschungel völlig undurchdringlich. Leider kommt es häufig vor, dass Betroffene Rechnungen erhalten, die überraschend hoch ausfallen. Selbst kann man nicht nachprüfen, ob eine Abrechnung korrekt ist. Wir helfen gerne bei allen gebührenrechtlichen Themen, wie zum Beispiel:
- Anwaltsrechnungen
- gerichtliche Kostenfestsetzung
- Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite
- individuelle Gebührenvereinbarungen