Allzu häufig kommt uns zu Ohren, dass Mandanten unzufrieden mit zuvor beauftragten Rechtsanwälten sind. Die Gründe sind vielfältig und bei weitem nicht in jedem Fall ist dem betreffenden Kollegen ein Vorwurf zu machen. Dennoch besteht in vielen Fällen Anlass zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Rechtsanwälten. Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anwalt seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, bieten wir Ihnen gerne eine Überprüfung (Zweitmeinung) im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung an. Dabei beschäftigen wir uns unter anderem mit folgenden Fragen:
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem Gerichtskostengesetz. Zu beiden Gesetzen gehören jeweils umfangreiche Verzeichnisse mit einzelnen Gebührentatbeständen. Für denjenigen, der zum ersten Mal damit zu tun hat, ist dieser Gebührendschungel völlig undurchdringlich. Leider kommt es häufig vor, dass Betroffene Rechnungen erhalten, die überraschend hoch ausfallen. Selbst kann man nicht nachprüfen, ob eine Abrechnung korrekt ist. Wir helfen gerne bei allen gebührenrechtlichen Themen, wie zum Beispiel:
Für Ihre Fragen und Probleme stehen wir gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Auf der Plattform anwalt.de finden Sie außerdem folgende Rechtstipps zum Thema:
Anwaltshaftung – Muss der Anwalt vorab über die Höhe der Anwaltskosten aufklären?
Ein Fall von Anwaltshaftung – die von Anfang an aussichtslose Klage
Klage verloren… Muss der Anwalt haften?
Welche Gebühren darf der Anwalt abrechnen?
Anwalt beauftragen? Ja, aber unter Vermeidung der „Kostenfalle“!
Unzufrieden mit dem Anwalt? Insidertipps und alles was Sie wissen sollten