Schuldnerberatung, Schuldenregulierung und Insolvenz

Im Bereich des Insolvenzrechts leisten wir vor allem Schuldnerberatung bzw. helfen bei der Schuldenregulierung. Wir verschaffen uns zunächst einen Überblick über Ihre Schulden und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Strategie zur Flucht aus der Schuldenfalle. Meist wird zunächst ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt, welcher den Gläubigern unterbreitet wird. Wenn der Plan erfolgreich zustande kommt (Vergleich) können die Schulden entweder durch eine Einmalzahlung oder mit geregelten Ratenzahlungen abgetragen werden. Sollte eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich sein, kümmern wir uns um die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

Leider tummeln sich im Bereich der Schuldnerberatung viele schwarze Schafe. Bei uns erhalten Sie eine seriöse anwaltliche Beratung. Das Honorar wird in der Regel auf Basis einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand bemessen. Dabei kann die Bezahlung nach und nach im Gleichschritt mit dem Fortschritt der Bearbeitung erfolgen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie kein Geld bezahlen müssen, ohne einen Fortschritt zu sehen.

Für Fragen aller Art stehen wir Ihnen wie immer gerne kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.

Was bedeutet Schuldnerberatung?

  • wir analysieren die individuelle finanzielle Situation im persönlichen Gespräch
  • die vorhandenen Unterlagen werden von uns aufgearbeitet
  • gemeinsame Entwicklung eines Plans zur Bewältigung der finanziellen Probleme (Schuldenbereinigungsplan)

Wie kann man wieder schuldenfrei werden?

  1. Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans
  2. Gerichtliches Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung

Wieviel kostet die Schuldnerberatung?

Die Kosten unserer Tätigkeit bewegen sich stets im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit. Unsere Schuldenbereinigungspläne beinhalten ein Gesamtkonzept zur Regulierung der Schulden bei den Gläubigern unter gleichzeitiger Einbeziehung der anfallenden Kosten. Dabei gehen wir grundsätzlich davon aus, dass der gesetzlich festgelegte, pfändbare Einkommensbetrag zur Schuldenregulierung zur Verfügung steht und keine darüber hinausgehenden Leistungen von dem Schuldner abverlangt werden können. Als Rechtsanwälte sind wir an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Es besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit bei dem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für die Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten. In diesem Fall ist unsere Tätigkeit bis auf einen Eigenanteil von 15,00 € für den Schuldner kostenlos.

Welche Vorteile hat die Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt?

Reine Schuldnerberatungsstellen sind nicht berechtigt und in der Lage, eine rechtliche Beratung zu erbringen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch:

  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Vertretung des Schuldners im Zwangsvollstreckungsverfahren, gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder bei Pfändungen
  • Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Rechtliche Beratung zu Spezialproblemen wie Insolvenzstrafrecht, Insolvenzanfechtung, Versagungsgründe im Restschuldbefreiungsverfahren usw.
  • Löschung von unberechtigten Einträgen bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien (Datenschutzrecht)

Als Rechtsanwälte vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Mandanten. Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und die berufsrechtlichen Regeln gewährleisten ein hohes Maß an Seriosität und Sicherheit.

Welche Vorteile hat eine außergerichtliche Schuldenregulierung gegenüber einem Insolvenzverfahren?

  • das Ziel der Schuldenfreiheit kann einfacher und schneller erreicht werden
  • ein negativer Schufa-Eintrag kann vermieden werden
  • keine gerichtlichen Verfahrenskosten, dadurch erhalten die Gläubiger eine höhere Regulierungsquote

Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?

  • Verbraucherinsolvenzverfahren: Gilt für alle die nicht selbständig sind oder waren. Für ehemals Selbständige findet in der Regel dann das Verbraucherinsolvenzverfahren statt, wenn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind.
  • Regelinsolvenzverfahren: Gilt für alle, für die kein Verbraucherinsolvenzverfahren stattfindet.

Welches Ziel hat die Schuldnerberatung?

Das Ziel ist stets die Befreiung von den Schulden.

Im gerichtlichen Insolvenzverfahren setzt dies voraus, dass der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt (§ 287 Abs. 2 S. 1 InsO). Wurde dem Schuldner aufgrund eines, nach dem 30. September 2020 gestellten Insolvenzantrages bereits einmal die Restschuldbefreiung erteilt, verlängert sich die Laufzeit der Abtretung allerdings auf fünf Jahre (§ 287 Abs. 2 S. 2 InsO). Während dieser so genannten Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner sich an verschiedene “Obliegenheiten” halten. Insbesondere muss man einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen und, wenn man ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung gibt es keine festen Vorgaben, sondern es wird eine frei verhandelbare Regelung mit den Gläubigern getroffen. Die Möglichkeiten sind dabei umfassender und die Einschränkungen der persönlicher Freiheit des Schuldners sind in der Regel geringer. Die von uns entwickelten Schuldenbereinigungspläne sind stets so ausgestaltet, dass in Anlehnung an die gesetzliche Abtretungslaufzeit spätestens nach drei oder fünf Jahren eine vollständige Befreiung von bestehenden Schulden erfolgt.

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