Nachlassabwicklung und Erbrecht

Bei der Nachlassabwicklung leisten wir umfassende praktische Hilfe von der Haushaltsauflösung über die Verwertung bis hin zur Erbauseinandersetzung. Bei uns erhalten Sie als Erbe anwaltliche Unterstützung nicht nur bei rein rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen. Wir übernehmen im Erbfall auch alle organisatorischen Angelegenheiten.

Der Anfall einer Erbschaft bedeutet zunächst einmal einen persönlichen Verlust durch den Tod eines Angehörigen. Neben der Trauer und den Veränderungen die damit einhergehen, stellen sich dem Erben zahlreiche organisatorische Aufgaben. Er wird mit Fragen rechtlicher Art konfrontiert und es müssen viele praktische Dinge erledigt werden. Die Nachlassabwicklung umfasst alle Tätigkeiten vom Beistand direkt nach dem Todesfall über die Beantragung eines Erbscheins und die Sicherung der Nachlassgegenstände bis hin zur Verteilung des Erlöses bei Erbengemeinschaften. Dies erfordert vielfältige rechtliche Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen und Kontakte in vielen wirtschaftlichen Bereichen (Immobilienverwaltung, Haushaltsauflösung, Verwertung von Wertgegenständen, Abwicklung von Bankangelegenheiten, Führung gerichtlicher Verfahren vor Nachlass- oder Zivilgerichten etc.). Die Inanspruchnahme einer professionellen Nachlassabwicklung erspart den Erben viel Zeitaufwand und vermeidet Fehler und daraus entstehende finanzielle Nachteile. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen alle Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Anfall der Erbschaft abzunehmen und sämtliche Formalitäten und praktische Tätigkeiten zuverlässig zu erledigen.

Aspekte der anwaltlichen Nachlassabwicklung

Bestattung und Grabpflege

Am Anfang steht die Bestattung des Verstorbenen. Hierzu wird meist ein Bestattungsinstitut beauftragt. Dennoch ist dies mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Unsere Kanzlei leistet dabei von Anfang Unterstützung und kümmert sich um alle Angelegenheiten der Nachlassabwicklung. Ebenso prüfen wir anhand der Unterlagen, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen oder eine Bestattungsverfügung erstellt hat.

Erbenermittlung

Am Anfang stellt sich die Frage wer überhaupt Erbe geworden ist. Sofern der Kreis der möglichen Erben nicht ohne weiteres überschaubar ist, müssen zunächst alle Erben im In- und Ausland ermittelt werden.

Erbschein

Wenn die Erben bekannt sind, stellen wir einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht und übernehmen die Vertretung vor Gericht. Erst nach der Erteilung des Erbscheins kann über den Nachlass verfügt werden und zum Beispiel auf Bankkonten und Wertpapierdepots zugegriffen werden, es sei denn es liegt eine Vollmacht über den Tod hinaus vor.

Ausschlagung der Erbschaft

Noch bevor ein Erbschein beantragt wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Erbschaft nicht besser ausgeschlagen werden sollte. Oftmals mündet die anfängliche Freude über eine Erbschaft in einer bösen Überraschung, wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist. Die Erbausschlagung muss allerdings innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht in notariell beglaubigter Form erklärt werden. Wir recherchieren schnell und gründlich, um Ihnen eine sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlagungsfrist grundsätzlich 6 Wochen beträgt und mit dem Zeitpunkt beginnt, in welchem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund Kenntnis erlangt hat. Ausnahmen bzw. längere Fristen gelten bei Verfügungen von Todes wegen und/oder wenn der Erbe im Ausland lebt bzw. sich bei Fristbeginn im Ausland aufgehalten hat.

Erbengemeinschaft

Sobald es mehrere Erben gleichzeitig gibt, besteht eine so genannte Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird bis zur Auseinandersetzung gemeinschaftlich verwaltet. Soweit die Erben sich unter einander einig sind, bietet sich die gemeinsame Beauftragung der Nachlassabwicklung an. Die Liquidation des Nachlassvermögens kann nur gemeinschaftlich erfolgen. Wir vertreten sämtliche Miterben bei erforderlichen Beurkundungen und gerichtlichen Verfahren und führen die Liquidation sowie die quotenmäßige Verteilung unter den Miterben durch. Soweit einzelne Miterben nicht kooperationsbereit sind, müssen eventuell Auseinandersetzungsansprüche geltend gemacht werden. Wir übernehmen die entsprechende außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Vertretung.

Nachlasssicherung

Sofort nach dem Anfall einer Erbschaft müssen Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses ergriffen werden. Es gilt, sich schnellstmöglich einen vollständigen Überblick über alle Nachlassgenstände zu verschaffen. Immobilien bzw. Mietwohnungen müssen aufgesucht werden. Es muss sichergestellt werden, dass keine Schäden entstehen, wie zum Beispiel durch eine ausgefallene Heizung oder durch nicht erledigte Schneeräumpflichten. Wertgegenstände müssen gesichert werden. Nur durch eine sorgfältige Durchsuchung lässt sich vermeiden, dass versteckte Wertgegenstände oder wichtige Dokumente übersehen werden. Schließlich wird ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellt und sämtliche Nachlassforderungen und Nachlassverbindlichkeiten werden ermittelt.

Immobilien im Nachlassvermögen

Nachdem die erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Immobilie getroffen sind, erfolgt meist die Verwertung durch Verkauf. Nach Feststellung etwaiger Belastungen durch noch laufende Immobiliendarlehen wird in der Regel der Wert durch einen Sachverständigen ermittelt. Wenn alle in der Wohnung befindlichen Unterlagen und Wertgegenstände gesichert sind, lassen wir die Wohnung fachgerecht und kostengünstig räumen. Anschließend kann die Immobilie veräußert oder je nach Ihrer Entscheidung vermietet werden. Aufgrund eigener Erfahrung und Sachkenntnis nehmen wir dabei in der Regel keinen Immobilienmakler in Anspruch, so dass erhebliche Kosten eingespart werden. Wir vertreten die Erben bei erforderlichen notariellen Beurkundungen und bei der Vermittlung von Ankaufs- oder Mietinteressenten.

Mietverhältnisse

Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt hat, wird in der Regel das Mietverhältnis schnellstmöglich beendet, damit keine weiteren Kosten mehr anfallen. Hierzu muss die Wohnung fachgerecht geräumt, erforderlichenfalls gereinigt und renoviert werden.

Wertgegenstände im Nachlassvermögen

In vielen Nachlässen finden sich wertvolle Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, Gold, Silber, Teppiche, Münzen- und Briefmarkensammlungen sowie Fahrzeuge. Die fachgerechte und bestmögliche Verwertung erfordert entsprechende Erfahrung und Kontakte, welche wir im Laufe der Zeit gewonnen haben.

Forderungseinzug

Soweit Ansprüche gegen Dritte bestehen, machen wir diese geltend und setzen sie erforderlichenfalls auch gerichtlich durch. In manchen Fällen ist festzustellen, dass dem Nachlass durch Unbefugte Geld oder andere vermögenswerte Gegenstände entzogen wurden. Auch diese gilt es zurück zu fordern. Außerdem müssen alle vorhandenen Unterlagen sorgfältig durchsucht werden um unbekannte Guthaben, wie Sparkonten oder Bausparverträge und Lebensversicherungen vollständig zu ermitteln und einzuziehen.

Nachlassverbindlichkeiten und bestehende Vertragsverhältnisse

Zunächst ermitteln wir etwaige Schulden und noch laufende Vertragsverhältnisse. Verträge wie Mitgliedschaften, Mobilfunk, Telekom, Abonnements, etc. müssen schnellstmöglich beendet werden. Bestehende Verbindlichkeiten werden zur Abwendung von ansonsten drohenden Rechtsverfolgungskosten ausgeglichen, soweit die finanziellen Verhältnisse dies zulassen. Berechtigte Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse werden erfüllt.

Nachlassverzeichnis

Wir erstellen für die Erben das Nachlassverzeichnis. Darin müssen sowohl die im Zeitpunkt des Todesfalls vorhandenen Vermögenswerte als auch die Nachlassverbindlichkeiten vollständig erfasst werden. Damit entsteht ein Gesamtüberblick über das vorhandene Erbe, welches u.a. auch zur Vorlage gegenüber (Mit-)Erben, Pflichtteilsgläubigern, dem Erbschaftssteuerfinanzamt und Nachlassgläubigern zum Zwecke der Haftungsbeschränkung erforderlich ist.

Liquidation des Nachlassvermögens

Die Erben sind zumeist daran interessiert, den jeweiligen Erbteil in Geld ausbezahlt zu bekommen. Hierzu müssen sämtliche Nachlassgegenstände liquidiert werden. Dies bedeutet, dass Wertgegenstände und Immobilien verkauft werden, dass Guthaben bei Kreditinstituten und Versicherungen eingezogen werden und Wertpapierdepots aufgelöst werden. Für den Nachlass wird ein gesondertes Treuhandkonto geführt.

Steuererklärung

Sofern das Finanzamt nicht wegen Geringfügigkeit auf die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung verzichtet, unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Erklärung und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass für den Erblasser noch sonstige Steuererklärungen abgegeben werden müssen, wie z.B. Einkommenssteuererklärungen usw.. Auch dies klären wir ab, unterstützen Sie oder beauftragen einen Steuerberater.

Überschuldeter Nachlass und Nachlassinsolvenz

Stellt der Erbe erst nach der Annahme der Erbschaft fest, dass der Nachlass überschuldet ist, haftet er grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten. Mittels Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz lässt sich die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, prüfen wir und leiten für den/die Erben die notwendigen Schritte ein.

Wer beauftragt uns mit der Nachlassabwicklung?

Unsere Auftraggeber sind Erben, die aus verschiedenen Gründen die Nachlassabwicklung nicht selbst übernehmen können oder wollen. Es gibt viele gute Gründe, um professionelle Hilfe bei der Nachlassabwicklung in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören mangelnde Erfahrungen und rechtliche Kenntnisse ebenso wie mangelnde Zeit, um sämtliche umfangreichen Erledigungen selbst vornehmen zu können. Insbesondere wenn Erben in größerer räumlicher Entfernung leben, erscheint es oftmals unmöglich, alle notwendigen Erledigungen vor Ort selbst vorzunehmen. Bei Erbengemeinschaften vermeidet eine gemeinsame professionelle Nachlassabwicklung ansonsten oftmals entstehende Konflikte und Streitigkeiten. Wenn wir mit der Nachlassabwicklung beauftragt werden, muss sich der Erbe selbst um nichts kümmern und die gesamte Nachlasssicherung, Verwertung und Auszahlung erfolgt regelgerecht und zuverlässig.

Kosten

Soweit wir durch das Nachlassgericht mit der Nachlasspflegschaft beauftragt werden, erfolgt die Vergütung auf Basis des Zeitaufwands nach den gerichtsüblichen Stundensätzen. Wenn wir durch die Erben ohne gerichtliche Nachlasspflegschaft beauftragt werden, bieten wir entweder eine Tätigkeit auf Stundenhonorarbasis oder ein Pauschalhonorar in Abhängigkeit zum Wert des Nachlasses an. In jedem Fall herrscht Sie bei uns volle Kostentransparenz.

Zuverlässigkeit

Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang wird regelmäßig durch das Amtsgericht Göppingen als Nachlasspflegerin bestellt und verfügt über umfangreiche Erfahrung, nachgewiesene Sachkenntnis und größtmögliche Vertrauenswürdigkeit. Bei der Abwicklung von Nachlassangelegenheiten geht es um hohe Werte, sodass absolute Seriosität unbedingte Voraussetzung ist. Bei unserer Tätigkeit werden sämtliche Vorgänge und Vermögensverfügungen vollständig dokumentiert und nachgewiesen. Dies gilt im Bereich der privaten Nachlassabwicklung gleichermaßen wie bei der gerichtlichen Nachlasspflegschaft, bei der wir gegenüber dem Nachlassgericht Rechenschaft ablegen. Als Rechtsanwälte unterliegen wir den berufsrechtlichen Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte und unterstehen der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Für alle Fälle verfügen wir als Rechtsanwälte verpflichtend über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Schnelle Abwicklung mit persönlichem Ansprechpartner

Wir, Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang und Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier stehen Ihnen von Anfang bis Ende stets persönlich zur Verfügung und sind Ihre ausschließlichen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Erbschaft. Jederzeitige persönliche Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten sind für uns selbstverständlich. Stellen Sie uns auf die Probe!

Der Ablauf der anwaltlichen Nachlassabwicklung

1. Kostenlose Erstberatung

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob in Ihrem Fall eine professionelle Nachlassabwicklung in Betracht kommt oder ob andere Maßnahmen oder anwaltliche Tätigkeiten sinnvoll erscheinen. Wir stehen Ihnen für Fragen aller Art jederzeit gerne zur Verfügung. Wenn eine weitergehende Beauftragung in Betracht kommt, besprechen wir die dadurch anfallenden Kosten.

2. Beauftragung

Wenn Sie sich hierzu entscheiden, erfolgt eine schriftliche Beauftragung und Bevollmächtigung, welche uns die umfassende Vertretung im Rahmen der Erbschaftsangelegenheit ermöglicht.

3. Ermittlung

Sobald Sie uns beauftragen, ergreifen wir alle notwendigen Sofortmaßnahmen wie die Sicherung des Nachlasses. Wir nehmen die Ermittlungen auf, durchsuchen die Räumlichkeiten und treffen alle notwendigen Feststellungen für die spätere Verwaltung, Abwicklung, Verwertung und Auseinandersetzung.

4. Abwicklung

Im Rahmen der Nachlassabwicklung vertreten wir Sie in allen behördlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Wir kümmern uns sowohl um notwendige Formalitäten, gerichtliche Anträge und rechtsgeschäftliche Handlungen sowie um die Erledigung der praktischen Dinge wie die Sicherung von Wertgegenständen und Immobilien oder die Haushaltsauflösung.

5. Auflösung

Nach Abschluss unserer Tätigkeit sind sämtliche Vertragsverhältnisse des Erblassers ordnungsgemäß abgewickelt, sämtliche Verbindlichkeiten erledigt und sämtliche Forderungen eingezogen. Alle Nachlassgegenstände sind liquidiert und das, auf dem als Treuhandkonto geführten Nachlasskonto gesammelte Guthaben wird an die Erben ausbezahlt. Erst wenn Sie zufrieden sind und alle Ihre Fragen beantwortet sind, sind auch wir zufrieden.

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