Versicherungsrecht
Wir vertreten Verbraucher gegenüber Versicherungsunternehmen.
- Prozessführung im Versicherungsrecht
- Haftung des Versicherungsvermittlers/Maklers
- Sachversicherungsrecht (Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung
- Private Personenversicherung (Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (Pflichtversicherung, Privathaftpflicht, betriebliche Haftpflicht, Berufshaftpflicht)
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Tierversicherung
- Kreditversicherung
Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Die vollständige Erfüllung ihrer Leistungspflichten aus dem Versicherungsvertrag sollte für Versicherer eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die anwaltliche Erfahrung zeigt das Gegenteil. Sehr viele Versicherungsnehmer aus allen Versicherungssparten wenden sich an uns, weil sie mit dem Regulierungsverhalten unzufrieden sind. In der überwiegenden Zahl der Fälle stellen wir fest, dass der Versicherungsanspruch entweder zu Unrecht abgelehnt wurde oder die Leistungspflicht nicht vollständig erfüllt wurde. In diesen Fällen genügt häufig bereits ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben an die Versicherung, um dem Versicherungsnehmer zu einer zufriedenstellenden Versicherungsleistung zu verhelfen. In einigen Fällen ist die gerichtliche Durchsetzung erforderlich. Im Versicherungsrecht werden die Kosten der Rechtsverfolgung in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen, sofern eine solche besteht.
Die hohe Quote von Fällen in denen Versicherer ihrer Leistungspflicht nicht vollständig nachkommen und die gleichzeitig hohe anwaltliche Erfolgsquote führt zu dem Schluss, dass es sich in den meisten Fällen lohnt, Versicherungsfälle anwaltlich überprüfen zu lassen. Gerne prüfen wir kostenlos, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg verspricht und wie weiter vorgegangen werden kann. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen. Wir informieren Sie auch über etwaige Kosten und prüfen die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung.
Auf der Plattform anwalt.de finden Sie außerdem folgende Rechtstipps:
Regressansprüche des Kfz-Versicherers gegen den Fahrer bei Unfällen (z.B. Alkohol am Steuer)
Autodiebstahl – Was tun, wenn die Versicherung einfach nicht bezahlt?
Alkohol am Steuer, das wird teuer?
Der Versicherer erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrags – Was nun?
Wenn die Versicherung wegen „grober Fahrlässigkeit“ nicht bezahlt…
Schlechte Versicherungsberatung bei CHECK24 und anderen Portalen?
Rückabwicklung älterer Lebensversicherungen und Rentenversicherungen – ein Gesamtüberblick
Unberechtigte Leistungsverweigerung der Unfallversicherung wegen verspäteter Schadenmeldung
Aktuelles
Autodiebstahl – Was tun, wenn die Versicherung einfach nicht bezahlt?
Nicht selten kommt es vor, dass Versicherer nach einem Kfz-Diebstahl die Zahlung verweigern. Zur Begründung wird oftmals lapidar vorgebracht, dass ein “Diebstahl nicht hinreichend nachgewiesen” sei. Gerne kommt dabei seitens des Versicherers auch die Formulierung zum Einsatz, dass der Versicherungsnehmer “auf den Rechtsweg verwiesen” werde. Unausgesprochen beinhaltet dies den Vorwurf, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl
Versicherungsrecht: Alkohol am Steuer, das wird teuer?
Bei Verkehrsunfällen aufgrund von Alkohol reagieren Kfz-Versicherer meist kompromisslos. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar der Schaden gegenüber dem geschädigten Unfallgegner reguliert, jedoch wird der Versicherungsnehmer auf Regress in Höhe von bis zu 5.000,00 € in Anspruch genommen. Die Kaskoversicherung verweigert die Leistung sogar meistens vollständig. Auf den ersten Blick könnte man denken, dass dies gerechtfertigt
Der Versicherer erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrags – Was nun?
Wenn der Versicherer die Anfechtung eines Versicherungsvertrags erklärt, ist dies für den Versicherungsnehmer wie ein Schock aus heiterem Himmel. Meist passiert es lange Zeit nach Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Anlass ist in der Regel die Anmeldung eines Versicherungsschadens. Die Konsequenzen könnten härter kaum sein: der aktuelle Versicherungsschaden wird nicht reguliert der Versicherungsvertrag wird nicht fortgeführt
Wenn die Versicherung wegen “grober Fahrlässigkeit” nicht bezahlt…
Wenn ein Versicherer die Versicherungsleistung verweigert und sich auf “grobe Fahrlässigkeit” des Versicherungsnehmers beruft, empfiehlt es sich dringend, genau nachzuprüfen, ob die Leistungsverweigerung berechtigt ist. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die einzelnen Voraussetzungen. Häufig berufen sich Versicherer auf eine angebliche grobe Fahrlässigkeit, aber lassen dabei außer Betracht, dass eine Leistungsfreiheit nur unter weiteren Voraussetzungen gerechtfertigt wäre.
Schlechte Versicherungsberatung bei CHECK24 und anderen Portalen?
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Internetportale wie CHECK24 ebenso zur qualifizierten Beratung und Dokumentation verpflichtet wie jeder andere Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler. Pflichtverletzungen wie unzureichende Information, fehlende Befragung des Versicherungsnehmers, oder ungeeignete Versicherungsvorschläge können zu Schadensersatzansprüchen gegen Portalbetreiber führen. Die Gerichte wurden bislang im Versicherungsrecht nicht allzu häufig mit Schadensersatzansprüchen gegen Internetportale befasst. Dies