Wenn ein Versicherer die Versicherungsleistung verweigert und sich auf „grobe Fahrlässigkeit“ des Versicherungsnehmers beruft, empfiehlt es sich dringend, genau nachzuprüfen, ob die Leistungsverweigerung berechtigt ist. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die einzelnen Voraussetzungen. Häufig berufen sich Versicherer auf eine angebliche grobe Fahrlässigkeit, aber lassen dabei außer Betracht, dass eine Leistungsfreiheit nur unter weiteren Voraussetzungen gerechtfertigt wäre.