Thema: Ihre Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt und Mandant sind froh, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Dann brauchen wir uns über die Kosten in der Regel keine Sorgen mehr zu machen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall auch eingreift. Dies ist nicht immer der Fall. Jeder Rechtsschutzversicherungsvertrag enthält Ausschlusstatbestände, welche in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt sind. An dieser Stelle möchten wir aber gleich davon abraten, selbst anhand der Bedingungen prüfen zu wollen, ob Versicherungsschutz besteht. Die Regelungen sind so kompliziert, dass man ohne Spezialkenntnisse meist nicht zum richtigen Ergebnis kommt. Deshalb kümmern wir uns stets gerne um alle Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung. Dies bedeutet, dass wir gleich zu Beginn des Mandats prüfen, ob eine Rechtsschutzdeckung in Betracht kommt. Gegebenenfalls holen wir eine sogenannte Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ein. Damit ist gesichert, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Eine Deckungszusage wird in der Regel „stufenweise“ erteilt. Dies bedeutet, dass im ersten Schritt die Deckungszusage für die Beratung erteilt wird. Erforderlichenfalls wird im nächsten Schritt die Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung erteilt. Wenn der Fall nicht außergerichtlich zum Abschluss gebracht werden kann, holen wir erforderlichenfalls die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Klage ein.

Leider mussten wir in der Vergangenheit öfters feststellen, dass Rechtsschutzversicherungen die Erteilung einer Deckungszusage zu Unrecht verweigert haben. In diesem Fall unterstützen wir Sie natürlich, um Ihr Recht auf Kostendeckung gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen, raten wir dringend davon ab, die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung selbst zu führen. Es besteht die Gefahr, dass eine unberechtigte Verweigerung seitens der Versicherung unwidersprochen hingenommen wird.

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