Ihre verlässlichen Experten.
Auf unseren Spezialgebieten leisten wir anwaltliche Beratung und Vertretung sowohl regional aus unserer Kanzlei in Eislingen/Fils in der Region Göppingen/Geislingen als auch überregional.
Unsere Grundsätze – Vertrauenssache
Böse Überraschungen wollen wir vermeiden. Wer einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt, vertraut darauf, dass er nach bestem Wissen und Gewissen beraten wird. Unsere oberste Maxime ist es, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Von leeren Versprechungen halten wir nichts. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, stets eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage zu bekommen. Bitte bedenken Sie, dass nicht entscheidend ist, wer am Anfang am meisten verspricht, sondern wer am Ende am meisten hält.
Persönliche Beratung – Wir beantworten Ihre Fragen!
An uns wenden sich Mandanten aus ganz Deutschland. Auch wenn bei größerer räumlicher Entfernung kein persönliches Treffen in der Kanzlei stattfindet, legen wir Wert auf ganz persönlichen Kontakt von Anwalt zu Mandant. Wir sind jederzeit erreichbar – in der Regel telefonisch und per E-Mail – und nehmen uns in jeder Phase der Mandatsabwicklung stets Zeit für Ihre Anliegen. Dabei versprechen wir Ihnen durchgängig kurze Reaktionszeiten und eine unkomplizierte Kommunikation mit geringstmöglichem Aufwand. Probieren Sie es einfach aus und rufen Sie uns an.
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Der erste Schritt ist immer der schwierigste. Wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, unverbindlich und ohne Kostenrisiko Kontakt mit uns aufzunehmen. Gerne stehen wir Ihnen sofort unkompliziert für Ihre Fragen zur Verfügung. Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu. Wir versprechen Ihnen eine schnelle Rückmeldung und eine ehrliche Einschätzung. In vielen Fällen lässt sich direkt feststellen, ob Aussicht auf Erfolg besteht und wie weiter vorgegangen werden müsste. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.
Kostentransparenz
Bei uns braucht niemand Angst davor zu haben, eine „Überraschung“ hinsichtlich der Kosten zu erleben. Wir sprechen vorab mit Ihnen darüber. Zunächst klären wir ab, ob Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht. Andernfalls berechnen wir vorab, welche Kosten entstehen würden und versetzen Sie in die Lage, das Kosten- und Risikoverhältnis selbst einzuschätzen. Unnötige Anwaltskosten möchten wir unbedingt vermeiden, denn unser Ziel ist es, am Ende unterm Strich ein positives Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Nähere Informationen zum Thema Kosten erhalten Sie hier.
Unsere Spezialgebiete
→ Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Banken, Krediten und Kapitalanlagen wie zum Beispiel Widerruf von Kreditverträgen, Vorfälligkeitsentschädigung (Vorfälligkeitsentgelt) Kapitalanlagebetrug, Online-Betrug, Kreditkartenmissbrauch, Anlageberatung/Anlagevermittlung und Beratungspflichtverletzungen durch Banken und Kreditinstitute.
→ Versicherungsrecht
Wir vertreten Verbraucher gegenüber Versicherungsunternehmen in allen Versicherungssparten, zum Beispiel wenn die Versicherung mal wieder nicht zahlt oder Regress geltend macht (Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Tierversicherung, Kreditversicherung).
→ Erbrecht und Nachlassabwicklung
Bei der Nachlassabwicklung leisten wir umfassende praktische Hilfe von der Haushaltsauflösung über die Verwertung bis hin zur Erbauseinandersetzung. Bei uns erhalten Sie als Erbe anwaltliche Unterstütung nicht nur bei rein rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen. Wir übernehmen im Erbfall auch alle organisatorischen Angelegenheiten.
→ Verbraucherschutz
Verbraucher werden bei Geschäften mit Unternehmen durch eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften geschützt. Hierzu gehören Widerrufsrechte, Informationspflichten, Unzulässigkeit von nachteiligen Vertragsklauseln (AGB) wie zum Beispiel bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsrechten. Folgende Themen beschäftigen uns häufig: Widerruf von Maklerverträgen, Widerruf von Handwerkerverträgen, Widerruf von Fernabsatzverträgen (telefonisch, online, per E-Mail…), Widerruf von Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen, Verbrauchsgüterkauf / Onlinehandel, Haftung des Verkäufers bei Mängeln, Unbestellt zugesandte Waren (§ 241a BGB), Nichteinhaltung von Lieferfristen / Lieferverzug.
→ Insolvenz und Schuldenregulierung
Im Bereich des Insolvenzrechts leisten wir vor allem Schuldnerberatung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Strategie zur Flucht aus der Schuldenfalle. Meist wird zunächst ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt, welcher den Gläubigern unterbreitet wird. Wenn der Plan erfolgreich zustande kommt (Vergleich) können die Schulden entweder durch eine Einmalzahlung oder mit geregelten Ratenzahlungen abgetragen werden. Sollte eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich sein, kümmern wir uns um die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
→ Löschen von Einträgen bei SCHUFA & Co. (Wirtschaftsauskunfteien und Datenschutz)
Haben Sie ein Problem mit einem SCHUFA-Eintrag, den Sie gerne löschen lassen würden? Wir wissen, wie es funktioniert. Dabei geht es um Datenschutzrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie inder Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dort sind die Voraussetzungen geregelt, die vorliegen müssen, bevor eine Auskunftei (SCHUFA, Creditreform Boniversum, CRIF, infoscore) oder ein Inkassounternehmen im Namen eines Gläubigers einen Negativeintrag veranlassen darf. Neben der Beseitigung von unberechtigten Einträgen machen wir auch Schadensersatz geltend.
→ Anwaltshaftung
Unzufrieden mit dem Anwalt? Auch Anwälte machen Fehler. Leider handelt es sich manchmal auch um folgenschwere Anwaltsfehler. Wenn eine gerichtliche Klage verloren geht, lohnt es sich einmal zu hinterfragen, woran es lag. Anwälte haften auf Schadensersatz, wenn sie entweder einen folgenschweren Fehler bei der Prozessführung gemacht haben, oder bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Klage einen Beratungsfehler begangen haben oder Informationspflichten verletzt haben. Von einer Klage, die von vornherein aussichtslos ist, muss der Anwalt abraten. Ansonsten haftet er auf Schadensersatz und muss die angefallenen Kosten tragen.
→ Gebührenrecht
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem Gerichtskostengesetz. Leider kommt es häufig vor, dass Betroffene Rechnungen erhalten, die überraschend hoch ausfallen. Selbst kann man nicht nachprüfen, ob eine Abrechnung korrekt ist. Wir helfen.