Anlage-Immobilien: Bank schadenersatzpflichtig bei falschen Versprechungen

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Zu Schadenersatz hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Bausparkasse Badenia verurteilt (Az.: 17 U 197/08). Die Bausparkasse Badenia hatte eine Anlage-Immobilie finanziert. Bei dem Objekt sollten alle Verwaltungskosten, einschließlich der Instandhaltungsrücklage, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, aus einem so genannten Mietpool bezahlt werden.

Der Kläger und Immobilienkäufer hatte der Bausparkasse Badenia die Verletzung ihrer Aufklärungspflichten bei der Finanzierung und im Hinblick auf die Risiken des erworbenen Objekts vorgeworfen. In der Vorinstanz, dem Landgericht Karlsruhe, waren die Ansprüche des Klägers wegen Verjährung abgewiesen worden. Die Berufung vor dem Bankensenat des OLG Karlsruhe hatte überwiegend Erfolg. Der Bankensenat des OLG Karlsruhe stellte fest, dass Wohnungskäufer durch arglistige Täuschung vom Immobilienverkäufer angeworben wurden. Insbesondere die Kalkulation der Mietpool-Ausschüttungen, die die Immobilien-Anleger erhalten sollten, sei praktisch auf den ersten Blick unrealistisch gewesen. Dies hätte der Bausparkasse Badenia auffallen müssen.

Folge: Die Bausparkasse Badenia wurde durch den Bankensenat des OLG Karlsruhe zu Schadenersatz verurteilt. Der Immobilien-Anleger und Kläger muss so gestellt werden, als habe er die Eigentumswohnung nie erworben. Vom Schadenersatz abgezogen werden müssen dabei die Steuervorteile, die der Kläger seit Erwerb der Immobilie genutzt hatte.

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