“Traum-Renditen”: Anlagevermittler zu Schadenersatz wegen unrealistisch hoher Gewinnversprechen verurteilt

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Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Coburg muss ein Anlagevermittler einem Kunden, der ihn verklagt hatte, rund 17.200 Euro Schadenersatz zahlen (Az.: 21 O 135/08). Der Kläger hatte seinem langjährigen Berater vertraut und in Höhe von 250.000 Euro ein Investment gezeichnet. Der Vermittler hatte seinem Kunden für diese Anlage, einem so genannten bank-to-bank-Geschäft, die vollständige Absicherung des Anlagebetrags, 100 Prozent Rendite in 40 Wochen und 350 Prozent Rendite in zwei Jahren versprochen. Der Berater erhielt von seinem Kunden für die Vermittlung eine Gebühr von 5.000 Euro.

Das Investment erwies sich als betrügerisches Anlageangebot. Dank der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erhielt der Kläger ein Jahr nach seinem Investment den Anlagebetrag zurück. Vor dem LG Coburg forderte er vom Vermittler die Erstattung der Gebühr in Höhe von 5.000 Euro sowie die Zahlung des entgangenen Zinsgewinns in Höhe von 12.200 Euro.

Das Landgericht Coburg bejahte den Schadenersatzanspruch des Klägers. Begründung: Der Vermittler hätte seinen Kunden detailliert über das empfohlene Anlageprodukt informieren müssen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte offensichtlich seiner Pflicht zur Ãœberprüfung der wirtschaftlichen Plausibilität des Investments nicht nachgekommen war. Denn schlechterdings könne es Investments mit garantierten “Traum-Renditen” in der versprochenen Höhe nicht geben.

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