Wie wehrt man sich gegen Angriffe im Internet – Cybermobbing, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohungen, unzutreffende Bewertungen, kompromittierende Fotos und Videos?

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Dieser Beitrag soll Betroffenen von rechtswidrigen Angriffen im Internet – insbesondere in sozialen Netzwerken – eine konkrete Hilfestellung geben. Außerdem sollen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten kurz skizziert werden.

Die Verbreitung von Hass im Internet sowie Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommen tagtäglich massenhaft vor. Für Betroffene ist die Verbreitung im Internet besonders belastend. Hasskommentare, Sexismus, Beleidigungen und Verleumdungen in sozialen Netzwerken können innerhalb von kürzester Zeit eine enorme Verbreitung erfahren und durch „Likes“ und zustimmende Kommentierungen noch befeuert werden. In vielen Fällen sind die eigentlichen Täter nicht auf den ersten Blick identifizierbar. Selbst wenn der Täter bekannt ist, bedarf es für eine sichere Beweisführung der Mitwirkung des Plattformbetreibers. Wenn Fotos oder Videos rechtswidrig verbreitet werden, besteht die Gefahr, dass diese in kürzester Zeit im Internet verbreitet werden und schließlich kaum mehr restlos beseitigt werden können.

Was können Betroffene unternehmen?

  1. Beweise sichern: Erstellen Sie sofort Screenshots oder Ausdrucke von jeglichen verletzenden Beiträgen im Internet. Notieren Sie, wenn möglich, die Internetadresse (URL).
  1. Beschwerde beim Plattformbetreiber: Sämtliche Betreiber von großen Internetplattformen (YouTube, Twitter etc.) sind gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, „Nutzern ein bei der Wahrnehmung des Inhalts leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares, leicht bedienbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen“. In der Regel gibt es deshalb bei jedem Beitrag die Möglichkeit einen Menüpunkt „Melden“ auszuwählen. Der Plattformbetreiber ist dann verpflichtet, den Beitrag zu überprüfen und bei offensichtlich rechtswidrigem Inhalt grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
  1. Strafanzeige bei der Polizei: Wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung gegeben ist, sollte unverzüglich eine Strafanzeige erstattet werden. Die Polizei kann helfen, die Tat aufzuklären und weitere negative Folgen zu verhindern.
  1. Einschaltung eines Rechtsanwalts

Bei der Verbreitung von rechtswidrigen Beiträgen im Internet ist schnelles Handeln wichtig. Ein Rechtsanwalt kann innerhalb weniger Tage eine Einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken, sodass die sofortige Entfernung rechtswidriger Inhalte angeordnet wird und dem Verantwortlichen die Wiederholung seiner Tat unter Androhung von Strafe verboten wird. Manchmal müssen zunächst die Täter ausfindig gemacht werden. Leider sind Plattformbetreiber oftmals äußerst zurückhaltend mit der Auskunft über die Identität der Täter. Ein Rechtsanwalt kann Auskunftsansprüche gegen Plattformbetreiber durchsetzen.

Wenn sämtliche rechtswidrigen Inhalte aus dem Netz entfernt wurden und die Täter ausfindig gemacht wurden, ist zu prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch des Betroffenen besteht. In rechtlicher Hinsicht ist Voraussetzung hierfür die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies kommt in Betracht bei falschen, die Person betreffenden Darstellungen und bei Verletzungen der persönlichen Ehre. Hierzu gehört auch der Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre, das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort sowie Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche auf Beseitigung von rechtswidrigen Beiträgen im Internet und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in der Regel durch eine bestehende Rechtschutzversicherung abgedeckt.

Schließlich kann ein Rechtsanwalt auch Unterstützung im Strafverfahren leisten, in dem die Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren durch sachdienliche Hinweise und Anträge unterstützt werden und zu einer zielführenden Strafverfolgung angehalten werden. Der Rechtsanwalt kann durch die Einsicht der Ermittlungsakte die gesamten Ergebnisse des Verfahrens in Erfahrung bringen. Letztlich kann der Rechtsanwalt auch als Vertreter des Opfers im Wege der Nebenklage im Strafprozess tätig werden.

Bitte wenden Sie sich für eine kostenlose Erstberatung an unsere Kanzlei.

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