Widerruf von Darlehensverträgen
Verbraucherzentrale Hamburg: Etwa zwei Drittel aller Immobilienkredite können wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung beendet werden.
Wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung können die meisten Immobilienkredite auch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist beendet werden.
Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus haben viele Kreditnehmer ein Interesse daran, ihre Immobilienkredite vorzeitig abzulösen. Meist gibt es heute wesentlich günstigere Zinsen, als bei älteren, bestehenden Darlehensverträgen. Normalerweise ist ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Immobilienkredit aber nicht ohne weiteres möglich. Die Banken verlangen von den Darlehensnehmern so hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, dass sich eine Umschuldung nicht lohnt.
In etwa zwei Dritteln aller Fällen ergibt eine fundierte rechtliche Prüfung jedoch, dass die sofortige Beendigung des bestehenden Darlehens auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Aufgrund des gesetzlich geregelten Widerrufsrechts kann der Darlehensvertrag auch nach Ablauf von mehreren Jahren noch widerrufen werden. Dies liegt daran, dass Banken und Sparkassen häufig die gesetzlichen Bestimmungen über die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht eingehalten haben. Bereits geringfügige Formfehler reichen aus um die Widerrufsbelehrung unwirksam zu machen. In diesen Fällen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und ein Widerruf ist noch nach vielen Jahren jederzeit möglich.
Es wird daher allen Kreditnehmern dringend empfohlen, ihre Darlehensverträge rechtlich überprüfen zu lassen: Weitere Informationen