Totalverlust mit Anlagezertifikat: Vermögensverwalter zu Schadenersatz verurteilt

Einem Vermögensverwalter sowie Anlage- und Finanzberater attestierte das Landgericht (LG) Verden eine Verletzung seiner Pflichten, die aus dem mit einem Kunden resultierenden Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsvertrag resultierten. Der Beklagte wurde daraufhin zu rund 70.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Kläger hatten mit dem Beklagten seinerzeit vertraglich eine Risiko- bzw. Verlustobergrenze von zehn Prozent vereinbart. Diese Absprache wurde Mitte des Jahres 2012 dahingehend abgeändert, dass die beiden Investoren bis auf Weiteres keine Anlagen mehr tätigen wollten. Grund: deren zunehmende Verunsicherung wegen der US-amerikanischen Haushaltskrise.

Dem Wunsch bzw. der Vorgabe seiner Kunden und späteren Kläger kam der Vermögensverwalter allerdings nicht nach. So investierte er in ein Anlagezertifikat, dessen Wertentwicklung an jener des Aktienindexes “EuroStoxx 50” gekoppelt war. Bei diesem Zertifikat handelte es sich jedoch letztlich um eine spekulative und deshalb auch riskante Anlage. Denn die Sicherheitsbarriere, mit der das Anlagezertifikat ausgestattet war, konnte nur geringfügige Kursverluste abfedern. Aufgrund der Turbulenzen an den weltweiten Kapitalmärkten wurde diese Sicherheitsschwelle gerissen, das Anlagezertifikat deshalb wertlos. Die beiden Kläger erlitten einen Totalverlust. Das Landgericht Verden verurteilte den Vermögensverwalter und Anlageberater zu rund 70.000 Euro Schadenersatz, weil er die Investition in das Anlagezertifikat trotz der Vorgaben seiner Kunden getätigt hatte.

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