Die BHW hat nach unseren Erkenntnissen (vermutlich zumindest in den Jahren 2004 bis 2008) eine Widerrufsbelehrung verwendet, die folgende fehlerhafte Angabe zum Fristbeginn enthielt:
Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages ausgehändigt wurde.