Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Banken lenken ein

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei privaten Darlehensverträgen

Banken und Sparkassen zunehmend bereit zur außergerichtlichen Einigung

TREWIUS Rechtsanwälte: Fehlerquote rund 78 Prozent. Geldinstitute nur mit anwaltlichem Druck zum Einlenken bereit.

(Eislingen, 17.  Dezember 2013) Praktisch jede Bank hat bei privaten Darlehensverträgen mit ihren Kunden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Kreditnehmer sollten deshalb insbesondere ihre Hypotheken-Darlehensverträge im Hinblick auf solche fehlerhaften Widerrufserklärungen überprüfen lassen, empfiehlt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen. Ein vorzeitiger Ausstieg aus länger laufenden und vergleichsweise teuren Baukrediten kann Darlehensnehmern eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr bringen.

“In den vergangenen Monaten haben wir 287 Immobilien-Darlehensverträge überprüft und dabei festgestellt, dass 223 davon fehlerhafte Widerrufserklärungen enthielten. Das ist eine Fehlerquote von fast 78 Prozent”, erklärt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner von TREWIUS Rechtsanwälte. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen seien beispielsweise bei folgenden Geldinstituten festgestellt worden: Deutsche Kreditbank AG (DKB), ING-DiBa, PSD Bank, DSL Bank, Sparda-Bank, Wüstenrot Bausparkasse, Sparkasse Ulm, BHW Bausparkasse, Münchener Hypothekenbank. “Wir schätzen, dass die Widerrufsbelehrungen in vier von fünf Darlehensverträgen falsch sind. Das gilt für sämtliche Banken und Sparkassen in Deutschland”, sagt Fachanwalt Wahlenmaier.

Die meisten der genannten Kreditinstitute haben bereits außergerichtlich den von der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte im Mandantenauftrag erklärten Widerruf akzeptiert sowie der Ablösung des jeweils noch laufenden Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung zugestimmt. “In vielen Fällen kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, auf dessen Grundlage das Immobiliendarlehen zu einem spürbar geringeren Zinssatz fortgeführt werden kann”, erklärt TREWIUS-Partner Wahlenmaier. Die Reduzierungen der Darlehens-Zinssätze erreichten bis zu mehr als 2 Prozentpunkte.

Diese Verringerung des Darlehenszinses hat oft einen Gegenwert von mehreren Tausend Euro Ersparnis im Jahr, wie folgende Berechnung beispielhaft zeigt: Bei einem Immobilien-Darlehensbetrag von, angenommen, 200.000 Euro, hat eine Verringerung des Zinssatzes um 2 Prozentpunkte den Gegenwert von 4.000 Euro jährlich. Und bei einer Restlaufzeit des Kredits von – erneut unterstellt – weiteren fünf Jahren summiert sich die Zinsersparnis in diesem Fall auf 20.000 Euro. Nach Meinung der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte lohnt es sich deshalb für private Darlehensnehmer in jedem Fall, ihre Kreditverträge von einem versierten Fachanwalt in puncto Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen.

Dazu raten im Ãœbrigen auch die Verbraucherzentralen. Aus einem naheliegenden Grund. Denn “Banken und Sparkassen erklären sich in der Regel nur dann bereit, einen Widerruf zu akzeptieren, wenn dieser anwaltlich geltend gemacht und zugleich eine Klage vor Gericht angedroht wird”, weiß TREWIUS-Partner Wahlenmaier.

Die Widerrufsbelehrung ist obligatorischer Bestandteil eines Darlehensvertrags mit Privatpersonen. Wichtig: Falls die Bank oder Sparkasse als Kreditgeber den vom Gesetzgeber vorgegebenen Mustertext nicht sowohl inhaltlich wortgetreu wiedergibt als auch optisch deutlich darstellt, gehen mögliche Unrichtigkeiten zulasten des Geldinstituts. Rechtliche Grundlage für alte Fälle bis zum 11.6.2010 ist die “Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht” (auch “BGB-Informationspflichen-Verordnung”, kurz: “BGB-InfoV” genannt). Für alle später abgeschlossenen Darlehen gelten die Regelungen des EGBGB – “Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches”.

Die nachweislich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in privaten Darlehensverträgen hat eine einfache rechtliche Konsequenz. Der Kredit kann widerrufen und innerhalb von 30 Tagen abgelöst werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung an die kreditgebende Bank oder Sparkasse braucht der Schuldner nicht zu zahlen. “Das lohnt insbesondere für Immobilieneigentümer, die vor sechs oder sieben Jahren zu deutlich höheren Zinsen als heute ihre Darlehensverträge abgeschlossen haben”, erklärt TREWIUS-Partner Armin Wahlenmaier. Weitere Informationen zu diesem Thema.

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