Empfehlungen zu “Vorsorgesparen Scala” (Sparkasse Ulm)

“Scala” – Sparverträge

Sparkasse Ulm will Kunden zur Kündigung bewegen

Vertragsauflösung bringt Sparern erhebliche Zinseinbußen. Empfehlung: Druck der Sparkasse Ulm nicht nachgeben, Umtauschangebot ablehnen.

Seit Wochen versucht die Sparkasse Ulm, Kunden zur Kündigung langfristig angelegter Sparverträge zu bewegen. Konkret geht es  um ein Anlageprodukt unter der Bezeichnung “Vorsorgesparen Scala”. Vorgesehen war eine Laufzeit für “Scala”-Sparverträge von 25 Jahren. Die Sparkasse Ulm versprach, das Guthaben des “Vorsorgesparen Scala” mit einem Bonuszins von bis 3,5 Prozentpunkten über dem für normale Sparguthaben geltenden Zinssatz zu verzinsen. Weil die Zinsen sowohl im kurz- als auch im langfristigen Bereich wegen der europäischen Staatsschuldenkrise schon seit Längerem historisch niedrig sind, ist der Sparkasse Ulm ihr Zinsversprechen offenbar zu teuer geworden. In Einzelgesprächen soll zum Umstieg in ein deutlich schlechter verzinstes Sparprodukt gedrängt werden. Die auf die Interessenvertretung von Sparern und Anlegern spezialisierte Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen hat ein Gutachten erstellt, welche Rechte Kunden der Sparkasse Ulm im Hinblick auf ihre “Scala”-Sparverträge haben. Die wichtigsten Details im Ãœberblick.

Status quo. In jüngster Zeit hat die Sparkasse Ulm den Druck auf ihre Kunden weiter erhöht. Etwa durch den Hinweis, dass Alternativangebote zum “Vorsorgesparen Scala” nur bis zum 30. September 2013 gelten würden. Nach Ablauf dieser Frist würde die Sparkasse Ulm, so die uns bekannte Aussage gegenüber Kunden, die “Scala”-Sparverträge von sich aus, also einseitig, kündigen. Nach Informationen von TREWIUS Rechtsanwälte betonen die Mitarbeiter der Sparkasse Ulm in ihren Beratungsgesprächen, dass diese Vorgehensweise rechtlich abgesichert sei.

Rechtslage. Die Sparkasse Ulm hat keine rechtliche Möglichkeit, die “Scala”-Sparverträge einseitig vor Ablauf der im Sparbuch eingetragenen Laufzeit zu kündigen. Deshalb sollten betroffene Kunden dem Druck der Sparkasse Ulm nicht nachgeben. Die Wertung sämtlicher Alternativangebote, die die Sparkasse Ulm ihren Kunden vorlegt, durch die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte fällt äußerst kritisch aus. Die Sparkasse Ulm will offenbar mit allen Mitteln ihre Zinsverpflichtungen bei längerfristigen Sparverträgen deutlich verringern. Ãœberdies ist bei den Alternativangeboten offenbar eine weitere verzinsliche Besparung nicht vorgesehen. Lediglich das bereits zum Vertragsabschluss vorhandene Guthaben soll weiter verzinst werden. Kunden der Sparkasse Ulm, die den Begriff “Vorsorgesparen” ernst nehmen und deshalb regelmäßig Geld – etwa für den Ruhestand – zurücklegen, sind deshalb mit dem alternativen Sparangebot denkbar schlecht beraten.

 

Wird die Sparkasse Ulm die “Scala”-Sparverträge einseitig kündigen?

Vermutlich wird die Sparkasse Ulm dies nicht tun. Dafür spricht schon der gesunde Menschenverstand. Denn ließe sich eine einseitige Kündigung der “Scala”-Sparverträge tatsächlich rechtssicher durchsetzen, würde die Sparkasse Ulm keinen so großen Aufwand betreiben, um ihre Kunden zu einem freiwilligen Ausstieg aus laufenden Verträgen zu bewegen. Falls die Sparkasse Ulm die “Scala”-Sparverträge jedoch tatsächlich einseitig kündigt, sollten Kunden umgehend einen in Sachen Anlegerschutz versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich kompetent beraten zu lassen.

 

Was sollen Kunden tun, die dem Drängen der Sparkasse Ulm zur Vertragskündigung nachgegeben haben?

Auch diese Sparer sollten umgehend einen erfahrenen und versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zwecks Beratung aufsuchen. Der Grund: Die Erklärung der Sparkasse, dass nach dem 30. September 2013 die “Scala”-Sparverträge einseitig gekündigt würden, stellt eine widerrechtliche Drohung im Sinne von § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Folge: Eine unter dem Eindruck der Drohung erfolgte Vertragskündigung durch Kunden der Sparkasse Ulm ist anfechtbar. Die Sparkasse Ulm ist somit verpflichtet, den gekündigten “Scala”-Sparvertrag zu unveränderten Konditionen wieder aufzunehmen und fortzuführen.

 

Künftige variable Verzinsung sorgfältig beobachten

Hier geht es um den variablen Zinssatz, den die Sparkasse Ulm bei den “Scala”-Sparverträgen zusätzlich zum Bonuszins zahlt. Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Anpassung eines variablen Zinssatzes nicht willkürlich erfolgen darf. Offenbar um den Druck zu verstärken, hat die Sparkasse Ulm kürzlich angekündigt, bei der Verzinsung der “Scala”-Sparverträge künftig einen negativen variablen Zinssatz zugrunde zu legen. Auch dies ist rechtlich keinesfalls zulässig. Entsprechend dem Wortlaut des “Scala”-Sparvertrags ist die Sparkasse Ulm dazu verpflichtet, einen positiven variablen Zins zu zahlen.

 

FAZIT. Falls Sie als Kunde der Sparkasse Ulm einen “Scala”-Sparvertrag abgeschlossen haben und schon seit einiger Zeit stark unter Druck gesetzt werden bzw. Sie den Vertrag bereits gekündigt haben, sollten Sie umgehend einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren. Dieser wird Sie kompetent über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, informieren und Ihre Interessen gegenüber der Sparkasse Ulm wahrnehmen.

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