Bank schadenersatzpflichtig wegen unterlassener Warnung vor Argentinien-Anleihen
Auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg sah in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 5 U 246/05 eine erhebliche Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung für den Kauf von Argentinien-Anleihen. Mit diesem Beschluss bestätigten die Bamberger OLG-Richter das vorherige Urteil des Landgerichts Coburg (siehe oben). Der Sparkassen-Berater hatte einer Kundin bekanntlich verschwiegen, dass der Staat Argentinien zum Zeitpunkt der Anlageberatung bereits erhebliche Zahlungsprobleme hatte, die in der Öffentlichkeit auch bekannt waren.