TREWIUS Rechtsanwälte werden von dem Mandanten mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt. Hierfür wird anstelle der gesetzlichen Gebühren ein Pauschalhonorar vereinbart. Sollte nach einer außergerichtlichen Tätigkeit eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren erfolgen, findet eine Anrechnung der Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit auf die Vergütung für die gerichtliche Tätigkeit nicht statt.

Auf den Zugang der Annahmeerklärung der Rechtsanwälte verzichtet der Mandant. Die Berufspflichten der Rechtsanwälte ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Es besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich oder per Fax bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart,Telefax: 07 11 / 22 21 55-11, einzureichen oder dort ein Schlichtungsverfahren einzuleiten oder sich an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, D-10787 Berlin, zu wenden. Die Dauer der anwaltlichen Leistungserbringung richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Der Anwaltsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.

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