Solarworld AG
Solarworld AG
Nach Schuldenschnitt voraussichtlich hohe Verluste auch für private
Anleihen-Investoren
TREWIUS Rechtsanwaltskanzlei: Schadenersatzansprüche wegen
fehlerhafter Anlageberatung prüfen
(Pressemitteilung vom 8. August 2013) Nachdem Gläubiger und Aktionäre der Solarworld AG dem Sanierungsplan zugestimmt haben, drohen Investoren erhebliche Kapitaleinbußen. Dies gilt insbesondere für private Anleger, die eine der beiden Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: XS0478864225 sowie XS0641270045) im Depot haben. Um Verluste zu begrenzen oder zu vermeiden, empfiehlt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei TREWIUS in Eislingen betroffenen Privatinvestoren, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen ihre Bank oder Sparkasse, die seinerzeit den Kauf der Inhaber-Schuldverschreibungen empfohlen hatten, zu prüfen.
Die Anleihen-Gläubiger müssen auf mehr als die Hälfte ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen verzichten. Zum Ausgleich erhalten sie Aktien des Unternehmens. Die Aktionäre der Solarworld AG beteiligen sich an der Sanierung über einen drastischen Kapitalschnitt. Somit “sind für beide Investorengruppen sehr hohe Verluste zu erwarten, weil die Geschäftsaussichten der Firma nach wie vor trüb erscheinen”, sagt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Rechtsanwaltskanzlei TREWIUS in Eislingen.
Aufgrund ihrer hohen Nominalverzinsung, 6,375 % mit Laufzeit bis 13.07.2016 und 6,125 % bis 21.01.2017, waren “die beiden Inhaber-Schuldverschreibungen insbesondere für private Anleger sehr attraktiv”, weiß Fachanwalt Wahlenmaier. Zum Zeitpunkt der Emission lag die Rendite der beiden Anleihen jeweils deutlich über der Verzinsung von Bundes- und Unternehmensanleihen mit vergleichbarer Laufzeit. Infolge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Solarworld AG sanken die Börsenkurse der beiden Inhaberschuldverschreibungen zwischenzeitlich auf deutlich weniger als 20 Prozent ihrer Nominalwerte.
“Für Investoren, die zum Tiefstpreis eingestiegen waren, ein gutes Geschäft. Für Anleger hingegen, die die Inhaber-Schuldverschreibungen der Solarworld AG seit Emission oder kurz danach im Depot haben, aufgrund des Forderungsverzichts ein denkbar schlechtes Geschäft”, sagt Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier. Private Anleger hätten jetzt die Wahl: Entweder akzeptierten sie, wie die Mehrheit der Gläubiger, den vereinbarten Forderungsverzicht. Oder sie überprüften mögliche Schadenersatzansprüche gegen ihre Bank oder Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung und setzten diese auch durch.
“Rechtliche Grundlage ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6. Juli 1993, allgemein bekannt unter der Bezeichnung ‚Bond-Urteil‘”, erklärt Fachanwalt Wahlenmaier (Az.: XI ZR 12/93). Grundsätzlich müsse eine Bank oder Sparkasse “anlegergerecht” sowie “objektgerecht” bzw. “anlagegerecht” beraten. Das BGH-Urteil und weitere höchstrichterliche Entscheidungen sowie solche unterer Instanzen bieten Investoren oft einen guten Hebel zur erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Dadurch lassen sich Vermögenseinbußen begrenzen oder gar verhindern.
Hat eine Bank oder Sparkasse den Kauf einer Inhaber-Schuldverschreibung der Solarworld AG nicht nur abgewickelt, sondern ein Mitarbeiter des Instituts die Investition seinem Kunden empfohlen, so handelt es sich in der Regel um eine Beratung. “anlegergerecht” ist diese nur, falls der allgemeine Kenntnisstand des Kunden in punkto Geldanlage, Anlageziele, Risikobereitschaft und Risikofähigkeit berücksichtigt werden. “Dies bedeutet: Der Bank- oder Sparkassenberater muss ein Kundenprofil erstellen. Und das empfohlene Investmentprodukt muss zu diesem Profil passen”, erklärt Fachanwalt Wahlenmaier.
Zur “objektgerechten” respektive “anlagegerechten” Beratung zählt die Aufklärung des Kunden über die Beschaffenheit sowie die Funktionsweise eines Investmentprodukts, über dessen (Ertrags- und Gewinn)Chancen und insbesondere über dessen Risiken. “Hierzu genügt die Ãœbergabe eines Emissions- oder Verkaufsprospekts keinesfalls, wenn der Anleger nicht genügend Zeit hatte, um die umfangreichen und komplizierten Hinweise durchzulesen. In vielen Fällen haben die Berater nämlich die Prospekte erst nach der Anlageentscheidung oder in dem Termin übergeben, indem der Kunde die Anlageentscheidung getroffen hat”, erklärt Wahlenmaier.
Ob und inwieweit Anleger im Sanierungsfall Solarworld AG erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen ihre Bank oder Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung durchsetzen können, lässt sich allgemeingültig nicht sagen. Doch “angesichts des nun gebilligten Sanierungsplans und des damit verbundenen Forderungsverzichts der Anleihen-Gläubiger lohnt in jedem Fall die Prüfung”, ist TREWIUS-Partner Armin Wahlenmaier überzeugt.