Schadenersatz für Anleger im Dubai 1.000 Hotel-Fonds

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Gründungsgesellschafter der Geschlossenen Beteiligung “Dubai 1.000 Hotel-Fonds” zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11 und I-8 U 72/11). Die OLG-Richter führten zur Begründung Mängel im Verkaufsprospekt des Geschlossenen Fonds an. Die “Dubai 1.000 Hotel-Fonds Gesellschaft” wollte mit dem eingeworbenen Kapital der Investoren ein Grundstück erwerben, um dort ein Hotel mit 1.000 Betten zu errichten und dieses zu vermieten. Das Projekt wurde aber nie realisiert. Lediglich die Baugrube wurde ausgeschachtet und eine Fundamentplatte erstellt.

Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm wies der Verkaufsprospekt des Geschlossenen Fonds erhebliche Mängel auf. So seien die Gründungsgesellschafter ihrer Pflicht zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit der Beteiligung verbundene Risiko nicht nachgekommen. Ãœberdies monierte das OLG Hamm, dass durch die Gründungsgesellschafter ein falscher Schein der objektiven Mittelverwendungskontrolle erweckt worden sei. Die mit der Mittelverwendungskontrolle beauftragte Rechtsanwältin habe eine persönliche Bindung zu einem der Geschäftsführer des “Dubai 1.000 Hotel-Fonds” gehabt.

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