Dubioses Investment: Anlagevermittler muss mehr als 100.000 Euro Schadenersatz zahlen

Zu einer Schadenersatzzahlung von mehr als 100.000 Euro verurteilte das Landgericht (LG) Coburg einen Anlagevermittler (Az.: 23 O 100/10). Geklagt hatte ein Anleger, dem der Beklagte ein bestimmtes Investment wärmstens empfohlen und dann auch vermittelt hatte. Der Kläger investierte 100.000 Euro in ein Anlageprodukt, das nach 15 bis 16 Monaten 250.000 Euro Gewinn abwerfen sollte, sodass der Kläger insgesamt 350.000 Euro zurückerhalten sollte. Wie sich später herausstellte, war der Kläger auf ein betrügerisches Anlageangebot hereingefallen. Sein Kapitaleinsatz in Höhe von 100.000 Euro war verloren.

Zwischenzeitlich waren Kripo und Staatsanwaltschaft tätig geworden. Der Initiator des betrügerischen Investments wurde inhaftiert, aufgefundene Vermögenswerte wurden beschlagnahmt. Daraufhin verklagte der Investor seinen Anlagevermittler auf Schadenersatz. Dessen Argument, die Ansprüche des Klägers könnten aus den beschlagnahmten Vermögenswerten später bedient werden, ließ das Landgericht Coburg nicht gelten. Stattdessen wurde dem Beklagten vorgehalten, dass er seinen Pflichten bei der Anlageberatung nicht nachgekommen war. So habe der Beklagte das Angebot nicht auf dessen wirtschaftliche Plausibilität geprüft, sondern einfach die Werbe- und Renditeversprechen des Initiators übernommen. Einmal mehr wies das Landgericht Coburg darauf hin, dass ein Investment entweder hundertprozentig sicher sei, der Kapitaleinsatz somit praktisch garantiert werde, oder aber sehr hohe Renditen abwerfe. Beides zugleich sei nicht möglich. Im vorliegenden Fall hatte der Initiator tatsächlich Anleger mit dem Versprechen einer hundertprozentigen Sicherheit und einer extrem hohen Rendite geködert. Dieser Widerspruch, so das LG Coburg, hätte dem Anlagevermittler auffallen müssen.

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