Bank haftet für Verluste bei Argentinien-Anleihen

Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Coburg muss eine Sparkasse einer Kundin mehr als 50.000 Euro Schadenersatz zahlen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Investition in Argentinien-Anleihen (Az.: 23 O 169/05). Im Beratungsgespräch hatte die Klägerin und Sparkassen-Kundin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Geld sicher anzulegen sei. Geplant war nämlich die spätere Tilgung eines Hypotheken-Darlehens, mit dem die Klägerin eine Eigentumswohnung finanziert hatte. Der Sparkassenberater empfahl seiner Kundin die Investition in Argentinien-Anleihen. Nicht zur Sprache kam aber bei dieser “Beratung”, so die Erkenntnisse des LG Coburg, dass der Staat Argentinien bereits Zahlungsschwierigkeiten hatte und dessen Anleihen deshalb hoch spekulativ waren. Zwei Jahre später kam es zu einem Zahlungsausfall, der Staat Argentinien als Schuldner zahlte weder Zinsen, noch wurden auslaufende Anleihen getilgt. Das Landgericht Coburg sah schwerwiegende Beratungsmängel. Deshalb erhielt die Klägerin ihren Anlagebetrag in Höhe von mehr als 50.000 Euro als Schadenersatz von der Sparkasse erstattet. Zum Ausgleich erhielt die Sparkasse die weit gehend wertlosen Argentinien-Anleihen.

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